Schiedsgutachten
Schiedsgutachten werden insbesondere dann in Auftrag gegeben, wenn die geschäftliche Beziehung zwischen den Konfliktparteien fortbestehen soll oder auch eine schnelle, kostenarme Einigung benötigt wird. Schiedsgutachten dienen der außergerichtlichen Einigung und werden von allen beteiligten Konfliktparteien gemeinsam beauftragt.
Noch vor dem eigentlichen Gutachten legen die Konfliktparteien schriftlich fest, dass das Gutachten als verbindlich gilt. In der Regel ist das Ergebnis somit nicht mehr angreifbar.
Kosten für Schiedsgutachten:
Eine erste kurze, telefonische Beratung ist kostenfrei und unverbindlich. Nach Schilderung des Anliegens erhalten Sie einen Kostenvoranschlag sowie einen schriftlichen Vertrag zur Erstellung eines Gutachtens.
Die Abrechnung bei Auftragsvergabe erfolgt in Anlehnung an das JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) nach Stundenaufwand zzgl. Anfahrt. Meist sind die Kosten geringer als allgemein erwartet.