Privatgutachten
Als Privatgutachter erstelle ich Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen, Rechtsanwälte oder auch Versicherungen. Privatgutachten werden in der Regel nur von einer der Konfliktparteien beim Sachverständigen beauftragt.
Ziel von Privatgutachten ist es, eine schnelle und im Vergleich zu Gerichtsverfahren kostengünstige Einigung herbeizuführen bzw. Klarheit bezüglich eines Mangels zu erlangen.
Als Auftraggeber legen Sie fest, worüber ein Gutachten erstellt wird.
Dies können z. B.
- optische Mängel (u. a. unterschiedliche Fugenbreiten oder auch Farbunterschiede)
- oder auch technische Mängel (u. a. Probleme beim Wasserablauf einer begehbaren Dusche oder auch fehlerhafte Abdichtungen)
sein.
Dabei stelle ich fest, ob und in welchem Umfang ein Mangel vorliegt, welche Ursache er hat und mit welchen Mängelbeseitigungskosten zu rechnen ist.
Auch ein Gutachten zum Umfang der erbrachten Leistungen ist möglich.
Kosten für Ein Privatgutachten
Eine erste kurze, telefonische Beratung ist kostenfrei und unverbindlich. Nach Schilderung des Anliegens erhalten Sie einen Kostenvoranschlag sowie einen schriftlichen Vertrag zur Erstellung eines Gutachtens.
Die Abrechnung bei Auftragsvergabe erfolgt in Anlehnung an das JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) nach Stundenaufwand zzgl. Anfahrt. Meist sind die Kosten geringer als allgemein erwartet.