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Gerichtsgutachten

Bei einem Gerichtsgutachten wird der Sachverständige von einem Gericht bestellt. Er ist lediglich für das Gericht tätig und nicht für eine einzelne Partei. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fliesen-, Platten- und Mosaikhandwerk arbeite ich mich zunächst in die Aktenlage und den vom Gericht festgelegten exakten Auftrag ein. Im Anschluss erfolgt – nach frühzeitiger Ankündigung – ein Ortstermin. Nach der Prüfung des möglichen Mangels dokumentiere ich meine Feststellungen und bewerte sie fachlich und neutral. Das schriftlich ausgearbeitete Gutachten wird dem Gericht zugestellt.

Bei der Auswahl eines Sachverständigen sind die Gerichte frei. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn sich alle Parteien auf einen Sachverständigen einigen.

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