Beweissicherungsgutachten
Beweissicherungsgutachten dienen der Beweissicherung beim Verdacht auf Mängel oder auch bei sichtbaren Mängeln. Sie umfassen eine Dokumentation der Mängel durch Fotos und schriftliche Erläuterungen. Die Beweissicherung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Mangel behoben werden soll, bevor Schuld und Kostenübernahme geklärt sind.
Beweissicherungsgutachten können von Gerichten, Unternehmen und Privatpersonen in Auftrag gegeben werden.
Gutachten im Rahmen des sogenannten selbstständigen Beweisverfahrens dienen primär der außergerichtlichen Einigung, können jedoch auch als Beweismittel innerhalb eines Prozesses zum Einsatz kommen. Gerne informiere ich Sie hierzu persönlich.